Mit Beschluss vom 28.04.2016 – VIII ZR 54/15 – hält der BGH ein Mieterhöhungsverlangen für ein Reihenhaus in Berlin für formell wirksam, obwohl die Begründung der Mieterhöhung auf den Berliner…
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Keine überhöhten Begründungsanforderungen für Mieterhöhungen