Beschluss des AG Pankow/Weißensee, 102 C 207/09, vom 12.10.2009:

„In dem Rechtsstreit … weist das Gericht unter Würdigung des derzeitigen Sach- und Streitstandes darauf hin, dass die Rechtsauffassung der Klägerin geteilt wird, weil man in einer Großstadt, insbesondere wenn man in der Nähe von drei Hauptverkehrstraßen wohnt, damit rechnen muss, dass diese auch einmal repariert/gesperrt werden müssen und dann der Verkehr in der eigenen Straße zunimmt. Wenn man an einer Straße in schlechtem Zustand wohnt, muss man auch damit rechnen, dass diese einen neuen Belag bekommt und dann bei Autofahrern beliebter wird. Dies gehört beides zum allgemeinen Lebensrisiko des Großstadtbewohners….“